„Pärke von nationaler Bedeutung sind Gebiete mit hohen Natur- und Landschaftswerten.“
(Artikel 23e Absatz 1 Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG))
Im Rahmen der AACB Vortragsreihe 2012 berichtete Simone Remund am 15. Februar
über das Leitmotiv eingehend auf folgende Hauptpunkte:
Was sind Pärke von nationaler Bedeutung?
Situation in Europa bis 2008
Gesetzliche Grundlagen
Entstehungsprozess
Was regelt das NHG?
Schweizer Modell
Was regeln NHG und PäV (Pärkeverordnung) ?
Nationalpärke Kernzone > Freie Entwicklung der Natur
Regionale Naturpärke > Natur und Landschaft sowie Wirtschaft im Einklang
Naturerlebnispärke> Freie Entwicklung der Natur und Naturerlebnis im urbanen Raum
Parkkategorien
Allgemeine Anforderungen an Pärke
Was ist in Pärken mglich?
Wie entsteht ein Park?
Situation in der Schweiz– Anfang 2012
Förderinstrumente: Park- und Produktelabel
Förderinstrumente: Globale Finanzhilfen
Park = Spannungsfeld der Interessen
Was können Pärke leisten?
Pärkepolitik in der Schweiz: Wo stehen wir heute?
Die Schweiz mit einer Fläche von 41'285 km² hat einen Nationalpark, 10 regionale Naturpärke sowie einen Naturerlebnispark (Stand März 2012).
Einige europäische Länder im Vergleich:
Frankreich 674'843 km² : 52 Nationalpärke
Deutschland 357'123 km²: 44 Nationalpärke
Österreich 83'878 km²: 38 National- und Naturerlebnispärke
Italien 255'301 km²: 255 National- und regionale Naturpärke
Belgien 30'528 km²: 4 National- und regionale Naturpärke
In der Schweiz entstehen Pärke auf freiwilliger Initiative einer Region nach dem Schweizer Modell:
Freiwilligkeit
Demokratischer Prozess
Bestehendes Recht
Anreize Bund (Label / Finanzhilfen)
Vereinbarungen
Interessierte finden ausführliche Informationen und Antworten in den websites der hier aufgelisteten
Verweise: